Wichtige Informationen zu Cites-II

Anfang Oktober 2016 hat die 17. Artenschutzkonferenz in Johannisburg, Südafrika beschlossen, eine Vielzahl von Hölzern unter den umfassenden Schutz des Anhangs II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES zu stellen. CITES ist die Abkürzung von „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“.

Bei Dudelsäcken betrifft es hauptsächlich das bei schottischen Bagpipes häufig verwendete “ Grenadill “ (engl. African Blackwood / dalbergia melanoxylon).

Diese Holzart ist in den sogenannten CITES-II Anhang eingestuft worden. Besitz und Verwendung ist dadurch nicht „verboten“ oder „illegal“, sondern es wird nur eine erhöhte Schutz-Stufe zugewiesen, um die Gewinnung, den Handel und den weltweiten Verbrauch dieser wertvollen Hölzer insgesamt sichtbar und nachvollziehbar zu machen.

Für Sie als Kunden ändert sich fast nichts: Sie besitzen und spielen Ihre Musikinstrumente, verreisen mit ihnen und verwenden sie wie gewohnt bei Auftritten. 

Beim privaten und gewerblichen Kauf und Verkauf ändern sich jedoch einige Dinge.

1. Besitz eines Instruments aus BlackwoodFür den reinen Besitz Ihrer Bagpipe aus Blackwood gibt es keinerlei Einschränkungen. Beachten Sie jedoch Punkt 7 in dieser Tabelle, falls Sie ihr Instrument irgendwann einmal verkaufen möchten.
2. Kauf eines Instruments aus Blackwood beim FachhändlerAb dem 02.01.2017 müssen beim Kauf eines Musikinstruments die Informationen zu verwendeten Cites-II Hölzern auf der Rechnung oder einem Begleitdokument angegeben sein.
3. Privater Verkauf eines Instruments aus BlackwoodAb dem 02.01.2017 müssen beim Kauf eines Musikinstruments die Informationen zu verwendeten Cites-II Hölzern auf der Rechnung oder einem Begleitdokument angegeben sein.
4. Privater Verkauf eines Instruments aus BlackwoodWenn Sie eine Bagpipe mit Bestandteilen aus African Blackwood verkaufen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie das Instrument vor dem 02.01.2017 erworben haben. Liegt Ihnen die Original-Rechnung nicht mehr vor, können Sie beim Verkäufer oder beim Hersteller ein Testat anfordern, die bescheinigt, dass Sie das Instrument vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung gebaut worden ist.
Wurde das Instrument nach dem 02.01.2017 erworben, dann übergeben Sie dem Käufer die Originalrechnung und das Begleitdokument, in dem die Informationen zu den verwendeten Cites-2 Hölzern angegeben sind.
5. Kauf eines Instruments aus Blackwood von PrivatDer Verkäufer sollte Ihnen die Original-Rechnung übergeben, denn diese belegt, dass die Bagpipe vor dem Inkrafttreten der Neuregelungen am 02.01.2017 gekauft wurde.
6. ReisehinweiseSie können ein Musikinstrument, das Cites-II relevante Bauteile enthält, ohne Nachweis von Dokumenten weltweit mit sich führen, wenn sich das Instrument im persönlichen Gepäck befindet. Das gilt auch für Musiker(innen) auf Konzertreise.
7. Anmeldung älterer, bereits vorhandener InstrumenteBesitzen Sie weitere Instrumente mit Bestandteilen aus Cites-II relevanten Hölzern, deren Rechnungen sie nicht mehr zur Hand haben, sollten Sie diese vor dem 02.01.2017 bei der für Sie zuständigen Behörde melden. Nur so stellen Sie sicher, dass der Besitz der Instrumente von Behördenseite registriert ist, wenn Sie sie künftig verkaufen möchten.Wichtiger Hinweis: Es geht nur darum, Instrumente anzumelden, die Bauteile der betroffenen Hölzer aufweisen. Melden Sie keine Instrumente an, bei denen Sie sich sicher sind, dass keine Cites-II relevanten Hölzer enthalten sind. Wenn Sie Zweifel haben, kontaktieren Sie bitte den Hersteller oder recherchieren Sie im Internet.Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Behörde. In der Regel ist dies die Obere Naturschutzbehörde bei Ihrem zuständigen Regierungspräsidium.Senden Sie Ihre Mitteilung in schriftlicher Form und verwenden Sie z.B. folgenden Text:Sehr geehrte Damen und Herren,Hiermit melde ich aus meinem privaten Besitz folgende(s) Instrument(e) mit Bauteilen aus Cites-II geschützten Hölzern lt. EG Verordnung 338/97 als Vorerwerbsware an:
– Menge
– Bezeichnung
– Seriennummer oder, wenn nicht vorhanden, Foto
Ich bitte Sie um Eingangsbestätigung meiner Meldung.Mit freundlichen Grüßen / Unterschrift